Mietkaution

Jeder, der schon zur Miete gewohnt hat, kennt sie: Die Mietkaution, auch Mietsicherheit genannt. Mit der Mietkaution erhält der Vermieter eine Sicherheit gegenüber seinem Mieter für seine aus dem Mietvertrag hervorgehenden Forderungen.

Rechtliches zur Mietkaution

Die Mietkaution ist nicht zwingend notwendig für ein Mietverhältnis. Trotzdem wird sie nahezu immer vereinbart. Eine fehlende Zahlung der Mietkaution ist daher auch kein Grund, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Durch die Zahlung der Mietkaution erfährt der Mieter keinen direkten finanziellen Nachteil. Der Mieter darf auf diese Sicherheitszahlung nicht zugreifen, solange er keinen Anspruch auf sie hat. Daher wird die Mietkaution meist angelegt um dadurch Zinsen zu generieren. Während früher nur eine Anlage als Spareinlage möglich war, kann seit 2001 auch in anderen Investitionsformen angelegt werden, was höhere Zinserträge ermöglicht. Die Höhe der Mietkaution ist in Wohnraummietverhältnissen auf maximal das Dreifache der Kaltmiete beschränkt. Zusätzlich hat der Mieter das Recht, die Mietkaution in 3 gleichen Monatsraten zu leisten. Die Leistung der Mietkaution erfolgt zu Beginn des Mietverhältnisses.

Hat der Vermieter beim Ende des Mietverhältnisses keinerlei Ansprüche mehr (Reparaturen oder ähnliches), so ist die Mietkaution in vollem Umfang (also inklusive Zinsen) vom Vermieter an den Mieter zurück zu zahlen. Zu beachten ist hierbei eine Frist, bis alle anstehenden Zahlungen (z.B. Nebenkosten) abgerechnet sind.

Leistung der Mietkaution

Die Mietkaution muss nicht zwangsläufig als Zahlung eines Geldbetrages erfolgen. Dies ist aber wegen der Einfachheit die häufigste Methode. Eine andere Möglichkeit stellt das Verpfänden dar. Bei der Verpfändung zahlt der Mieter den Betrag der Mietsicherheit auf ein unter seinem Namen laufendes Konto und verpfändet dieses dann an den Vermieter. Genauer: er verpfändet sein Recht an der Sparforderung.
Weiter gibt es die Möglichkeit einer Bürgschaft. Es kann vereinbart werden, das ein Dritter für ausstehende Zahlungen des Mieters einsteht. Häufig fungiert eine Bank als Bürge, da die Bonität des Bürgen so besser zu beurteilen ist.

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